::AZ-Mülheim, Kletterwand-Ordnung::

1.Klettern ist gefährlich und erfordert ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit.
Die Kletterwand gehört dem AZ-Mülheim und ist kein freies Gelände. Aufenthalt und Klettern erfolgen immer auf eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder. Das gilt auch für BesucherInnen, die nicht klettern.
Das AZ-Mülheim und die Klettergruppe haften nicht bei Unfällen. Bei widrigen Umständen, zum Beispiel Lärm oder Gestank darf die Anlage nicht benutzt werden.

2..Klettern ist nur im klar erkennbaren, mit grünem Teppichboden ausgestatteten Kletterbereich erlaubt. Rohrleitungen, Gerüste und Wände gehören nicht dazu. Für das Gelände außerhalb der Kletterwand [Kneipe, Veranstaltungsraum] ist die Klettergruppe nicht zuständig.

3..Klettern ist nur sachkundigen Personen erlaubt oder unter sachkundiger Anleitung, Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahre nur unter Aufsicht und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

4..Die anerkannten Sicherheitsregeln sind einzuhalten, jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik selbst verantwortlich. Die benutzte Ausrüstung muss den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Es muss mit herab fallendem Ausrüstungsmaterial gerechnet werden. Sicherheitselemente [Umlenker, Haken] müssen benutzt werden. Umlenker nicht überklettern. Bouldern nur in Absprunghöhe. Jeder Kletterer muss die Zuverlässigkeit der Sicherungen selbst realistisch beurteilen. Vor dem Einstieg in eine Kletterroute hat er sich über den Schwierigkeitsgrad zu informieren und die Kletterroute seiner Leistung entsprechend auszuwählen.

5..Klettern ist nur mit Personensicherung [Sicherung durch einen Seilpartner] erlaubt. Solo klettern ist verboten. Bouldern ist bis zur Absprunghöhe erlaubt.

6..Ösen, die nicht an der Kletterwand angebracht sind, sind keine Sicherungs- oder Abseilpunkte und dürfen als solche nicht genutzt werden.

7..Das Reservieren von Kletterrouten zum Beispiel durch Einhängen von Seilen ist nicht erlaubt. Bitte keine Rucksäcke und Fahrräder an Einstiegen abstellen. Auf persönliches Eigentum ist selbst zu achten.

8..Angemeldete Gruppen genießen das Vorrecht. Gruppen müssen sich unbedingt vorher anmelden, sonst darf nicht geklettert werden. Das gilt auch, wenn die Kletterwand frei ist.

9..Gesperrte oder im Bau befindliche Kletterrouten dürfen nicht begangen werden. Diese Routen sind mit rotem Flatterband gekennzeichnet.
Niemand darf die Anlage oder deren Teile eigenmächtig verändern oder beschädigen.
Schäden sind unverzüglich der Klettergruppe oder dem AZ-Mülheim-Personal zu melden.

10..Bitte keine Abfälle hinterlassen. Das Rauchen im Kletterbereich ist nicht gestattet. Alkoholkonsum ist nicht erlaubt. Alkoholisierte Personen oder solche, die unter Einfluss von anderen Drogen oder Rauschmitteln stehen, dürfen nicht klettern.

11..Haustiere dürfen nicht in den Kletter- und Teppichbereich mitgeführt werden.
Der Teppichbereich ist nur mit sauberen Schuhen zu betreten und muss von störenden Gegenständen [Taschen, Getränkeflaschen, Abfall etc.] frei gehalten werden.

12..Den Anweisungen der VertreterInnen der Klettergruppe ist Folge zu leisten. Die Klettergruppe des AZ-Mülheim hat im Kletterbereich Hausrecht.

13..Klettern ist nicht kostenpflichtig.

Mülheim, April 2008
Die Klettergruppe